Hausaufgabenregelung
Auszug aus der Hausaufgabenregelung der GS Wahrenholz
Umgang mit Hausaufgaben an der GS Wahrenholz
Die Lehrkraft soll
- Hausaufgaben rechtzeitig ankündigen und ggf. erläutern.
- Hausaufgaben an die Tafel schreiben, damit die Schüler sie in ihr Hausaufgabenheft übertragen können. Dabei werden einheitliche Symbole benutzt.
- Hausaufgaben qualitativ und quantitativ differenziert stellen, wenn es erforderlich ist.
- Hausaufgaben in einem angemessenen Umfang stellen. Dabei sollte durch Blick auf die Hausaufgabentafel auch beachtet werden, was die Schüler bereits in anderen Fächern aufhaben.
- Im Zuge der Arbeit an Wochen- oder Tagesplänen die Schüler daran gewöhnen, sich die Hausaufgabenmenge selbst einzuteilen.
- Hausaufgaben regelmäßig, zumindest stichprobenartig, kontrollieren.
- Hausaufgaben, in der Regel innerhalb des Unterrichts, besprechen und ggf. korrigieren lassen.
- Hefte von Zeit zu Zeit einsammeln. Dabei müssen nicht immer alle Hefte zeitgleich eingesammelt werden.
Die Schüler sollen
- lernen, ihr Hausaufgabenheft richtig zu handhaben und Hausaufgaben zu notieren. (Hierzu wird eine Trainingsspirale durchgeführt.)
- Hausaufgaben vollständig und selbständig anfertigen.
- sich im Rahmen von Tages- oder Wochenplanarbeit selbst aus dem Aufgabenplan die Hausaufgaben auswählen.
- vergessene Hausaufgaben dem Lehrer anzeigen, zum nächsten Tag nachholen und dem Lehrer unaufgefordert zeigen.
- sich bei Fehltagen selbstständig über zu erledigende Hausaufgaben bei Mitschülern informieren. (Ausnahme Krankheit)
Die Eltern/ Erziehungsberechtigten sollten
- sich z.B. im Krankheitsfall selbstständig nach Hausaufgaben erkundigen.
- Interesse an den Hausaufgaben zeigen.
- Arbeitsrituale und -bedingungen schaffen, die ihrem Kind das Erledigen der Hausaufgaben erleichtern. (Fester Zeitpunkt; ruhiger, geeigneter, aufgeräumter Arbeitsplatz; gespitzte Stifte)
- ihr Kind bei der selbständigen Anfertigung der Hausaufgaben unterstützen, indem sie z.B. mögliche Fehler nicht einfach verbessern, sondern dem Kind helfen, die Fehler selbst zu finden und sie zu korrigieren.
- ihr Kind loben, aber auch auf nachlässiges Arbeitsverhalten angemessen reagieren.
- den Lehrer über das Hausaufgabenheft durch eine kurze schriftliche Notiz informieren, falls das Anfertigen einer Hausaufgabe einmal nicht möglich ist oder aufgrund von zu hohem Zeitaufwand abgebrochen wird.
- sich nicht scheuen, die Lehrkraft zu informieren, wenn das Kind seine Hausaufgaben nicht selbständig erledigen kann.
Nichtanfertigung der Hausaufgaben aufgrund von Eigenverschulden
Bei Nichtanfertigung der Hausaufgaben aufgrund von Eigenverschulden (nicht bei Krankheit, Arztbesuchen, etc.) greifen wir auf folgende Maßnahmen zurück:
- Es wird erwartet, dass die nicht erledigten Hausaufgaben bis zum nächsten Tag nachgeholt werden.
- Die Lehrkräfte können eine Schülerliste führen, in der die nicht erledigten Hausaufgaben dokumentiert werden.
- Der Umgang mit Hausaufgaben wird bei der Beurteilung des Arbeitsverhaltens mit berücksichtigt. Bei häufiger Nichtanfertigung der Hausaufgaben findet sich dazu eine Bemerkung im Zeugnis.
- Bei mehrfacher Nichtanfertigung werden die Eltern darüber informiert.
- Die Lehrkraft kann bei wiederholter Nichtanfertigung die Hausaufgaben in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde nachholen lassen, wenn sie die Eltern zuvor über den Termin in Kenntnis gesetzt hat.